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... und ab zur Post !


Einzelne Geschäfte im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung (Motorwagen und Motorräder) können ohne Zusatzkosten an 13 Poststellen (u.a. Bezirkshauptorte) erledigt werden.

Für alle Dienstleistungen benötigt die Poststelle den Fahrzeugausweis!
Bei mehreren Fahrzeugen oder bei Wechselschildern sind alle Fahrzeugausweise vorzulegen.
Deponierung von Zürcher Kontrollschildern
Schilder werden nur in sauberem Zustand und ohne Rahmen am Postschalter entgegengenommen.
Nach 12 Monaten werden deponierte Schilder dem Strassenverkehrsamt zurückgeschickt und anderen Kunden zugeteilt.

Wiedereinlösung bei auf der Post deponierten Schildern
Die Wiedereinlösung ist nur bei der Poststelle möglich, wo das Schild bzw. die Schilder seinerzeit deponiert wurde(n). Je Fahrzeug muss ein Fahrzeugausweis und ein gültiger Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Annullation von Zürcher Fahrzeugausweisen
Ausnahme: Fahrzeugausweise mit dem Vermerk "178 Halterwechsel verboten" dürfen von der Post weder annulliert noch umgeschrieben werden.

Fahrzeugwechsel
Fahrzeugwechsel sind nur Montag/Dienstag von 7.15 bis 17.00 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 7.15 bis 16.00 Uhr möglich, da die Poststelle mit dem Strassenverkehrsamt telefonischen Kontakt aufnehmen muss.


Alle Unterlagen werden von der Poststelle täglich an uns weitergeleitet. Sollte aufgrund des Geschäftes ein neuer Fahrzeugausweis notwendig sein, so wird Ihnen dieser baldmöglichst durch das Strassenverkehrsamt erstellt und zugesandt.
Alle weiteren Geschäftsfälle (z.B. Abtretung von Kontrollschildern, Deponierungsverlängerung) sind weiterhin direkt mit dem Strassenverkehrsamt vorzunehmen. Infos finden Sie auf der Seite "Kontrollschilder".
 
© 2003-2010 Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich / Benutzerhinweise