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Index A bis Z
Unter den folgenden Möglichkeiten zur Einlösung bzw. Zulassung eines Fahrzeuges finden Sie jeweils eine kurze Erklärung:
Neueinlösung bzw. Wiedereinlösung
Fahrzeugwechsel
Verkauf des Fahrzeuges / Annullierung Fahrzeugausweis
Merkblatt für den Import ausländischer Fahrzeuge in die Schweiz (21 KB)
Merkblätter Selbstimport (Leichte Motorfahrzeuge bzw. Motorrad)
Zulassung als Veteranenfahrzeug (Oldtimer)
Zur Fahrzeugeinlösung finden Sie noch folgende Seiten unter dem Thema "Kontrollschilder":
Wiederinverkehrsetzung bei deponierten Kontrollschildern
Einlösung unter Wechselschilder
Tagesschilder bzw. Tagesausweis
Überführung von Fahrzeugen ins Ausland (Export)
Motorfahrrad-Kontrollschilder und -Vignetten / Fahrradvignetten
Änderungen, von denen ein Ausweis betroffen ist, sind beim Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen zu melden. Beachten Sie dazu die Seiten "Änderungen in Ausweisen".
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